Herzlich Willkommen beim DRK-Ortsverein Rheinfelden

Wir freuen uns, Sie auf den Seiten des DRK Ortsverein Rheinfelden e.V. begrüßen zu können. Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.

Der DRK-Ortsverein Rheinfelden e.V. hat eine lange Tradition. Schon seit 1908 engagieren sich Menschen in und bei Rheinfelden für das Deutsche Rote Kreuz. Im Jahr 1902 hat die Geschichte des DRK Ortsverein Rheinfelden e.V. mit dem Frauenverein Badisch Rheinfelden begonnen, der sich die Wohlfahrtspflege zur Aufgabe gemacht hatte. Aus diesem heraus wurde 1908 die Sanitätskolonne als Mitglied des DRK gegründet.

Heute engagieren wir uns vor allem in der Notfallrettung und im Krankentransport, in sozialen Bereichen, im Sanitätsdienst sowie in der humanitären Hilfe und im Katastrophenschutz.

Wenn Sie mehr über unsere Geschichte erfahren möchten, lesen Sie doch bitte die Chronik des DRK-Ortsverein Rheinfelden e.V., die 2008 aus Anlass des 100-jährigen Bestehens erstellt und danach aktualisiert wurde

Rettungsdienst Rheinfelden gGmbH gegründet

Zum 1. Januar 2025 begründeten der DRK-Ortsverein Rheinfelden, der DRK-Kreisverband Säckingen e.V. und der DRK-Landesverband Badisches Rotes Kreuz die Rettungsdienst Rheinfelden gGmbH. Alle Betriebsmittel und das Rettungsdienstpersonal des Ortsvereins gingen in die neu-gegründete gGmbH über. Neuer Geschäftsführer ist Herr Horst Schwarz, ihm zur Seite steht Alex Gutmann als Stellvertreter und Betriebsleiter. Alles weitere zur Rettungsdienst Rheinfelden gGmbH finden Sie unter www.rettungsdienst-rheinfelden.de

Eine Massenkarambolage auf der Autobahn oder ein geplanter Sanitätsdienst - Menschen in Not können sich auf die Bereitschaften des Deutschen Roten Kreuzes verlassen.

Wohlfahrt und Sozialarbeit

Die Sozialarbeit beim DRK-Ortsverein Rheinfelden

Eine Massenkarambolage auf der Autobahn oder ein geplanter Sanitätsdienst - Menschen in Not können sich auf die Bereitschaften des Deutschen Roten Kreuzes verlassen.

Wohlfahrt und Sozialarbeit

Die Sozialarbeit beim DRK-Ortsverein Rheinfelden

· Veranstaltungen
Am 21.01.2025 im Rathaus Rheinfelden
· Veranstaltungen

Blut spenden, Leben schenken und Erlebnisse gewinnen!

Blutspenderinnen und Blutspender schenken Leben. Mit der Aktion „Wir feiern das Leben“ gewinnen Lebensretter im Anschluss an ihre Blutspende mit…

· Veranstaltungen
Am 21.01.2025 im Rathaus Rheinfelden
· Veranstaltungen

Blut spenden, Leben schenken und Erlebnisse gewinnen!

Blutspenderinnen und Blutspender schenken Leben. Mit der Aktion „Wir feiern das Leben“ gewinnen Lebensretter im Anschluss an ihre Blutspende mit…

·

Einladung außerordentliche Mitgliederversammlung

Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Rheinfelden e. V. lädt hiermit ein
zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am
24.10.2023, 19:00 Uhr,
im DRK-Haus in der Römerstraße 1 in Rheinfelden.

Einziger Tagesordnungspunkt:

Gründung einer „DRK Rettungsdienst Rheinfelden gGmbH“

Mit folgendem Beschlussvorschlag:

Der BGB-Vorstand des Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Rheinfelden e. V. (OV) mit Irene Knauber (Vorsitzende), Manfred Gollin (stellvertretender Vorsitzender) und Klaus Adlberger (Schatzmeister) wird hiermit beauftragt und ermächtigt, gemeinsam mit dem Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Baden e.V (LV) und dem Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Säckingen e. V. (KV) Bedingungen für eine Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst Rheinfelden gGmbH (gGmbH) auszuhandeln und festzulegen mit folgenden wesentlichen Eckpunkten:

  • Das Stammkapital der gGmbH beläuft sich auf 250.0000 Euro;
  • Am Stammkapital der gGmbH sind der OV mit 50 % und der LV und der KV zusammen mit ebenfalls 50 % beteiligt, wobei die Aufteilung dieses Anteils zwischen dem LV und KV noch festzulegen ist;
  • Die Stimmrechte können abweichend von den Stammkapitalquoten festgelegt werden;
  • Das Stammkapital ist in voller Höhe in bar zur Gründung einzubezahlen;
  • Der OV überträgt nach Gründung der gGmbH seinen gesamten Teilbetrieb Rettungsdienst in die gGmbH, wobei alle Rechte und Pflichten und alle Verträge inklusive Darlehensverträge auf die gGmbH und alle Sachanlagen zu einer angemessenen, am Sachzeitwert orientierten Entschädigung übertragen werden und insbesondere auch das gesamte Personal zu den bestehenden arbeitsvertraglichen Vereinbarungen überführt wird;
  • Der OV überlässt der gGmbH am Tag der Einbringung alle noch offenen Forderungen aus den Rettungsdienstleistungen, die noch vor dem Tag der Einbringung vom OV erbracht wurden, aber erst danach ausbezahlt werden bis zur Höhe von 450.000 € als Darlehen oder als Sondereinlage zugunsten der gGmbH-Rücklagen zu den mit dem KV und LV vereinbarten Konditionen;
  • Der OV überlässt der gGmbH alle Sachanlagen gegen Zahlung eines Kaufpreises, der darlehensweise der gGmbH zur Verfügung gestellt wird zu den mit dem KV und LV vereinbarten Konditionen;

Der BGB-Vorstand wird ermächtigt, gemeinsam mit dem LV Und KV die Gründung der gGmbH vorzunehmen und alle dazu erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

Wir freuen uns, Sie zu der Versammlung begrüßen zu dürfen.

Rheinfelden (Baden), 02. Oktober 2023

Irene Knauber                          Manfred Gollin

(Vorsitzende)                            (stv. Vorsitzender/GF)

Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende