Einladung außerordentliche Mitgliederversammlung
Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Rheinfelden e. V. lädt hiermit ein zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 24.10.2023, 19:00 Uhr, im DRK-Haus in der Römerstraße 1 in Rheinfelden.
Einziger Tagesordnungspunkt:
Gründung einer „DRK Rettungsdienst Rheinfelden gGmbH“
Mit folgendem Beschlussvorschlag:
Der BGB-Vorstand des Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Rheinfelden e. V. (OV) mit Irene Knauber (Vorsitzende), Manfred Gollin (stellvertretender Vorsitzender) und Klaus Adlberger (Schatzmeister) wird hiermit beauftragt und ermächtigt, gemeinsam mit dem Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Baden e.V (LV) und dem Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Säckingen e. V. (KV) Bedingungen für eine Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst Rheinfelden gGmbH (gGmbH) auszuhandeln und festzulegen mit folgenden wesentlichen Eckpunkten:
- Das Stammkapital der gGmbH beläuft sich auf 250.0000 Euro;
- Am Stammkapital der gGmbH sind der OV mit 50 % und der LV und der KV zusammen mit ebenfalls 50 % beteiligt, wobei die Aufteilung dieses Anteils zwischen dem LV und KV noch festzulegen ist;
- Die Stimmrechte können abweichend von den Stammkapitalquoten festgelegt werden;
- Das Stammkapital ist in voller Höhe in bar zur Gründung einzubezahlen;
- Der OV überträgt nach Gründung der gGmbH seinen gesamten Teilbetrieb Rettungsdienst in die gGmbH, wobei alle Rechte und Pflichten und alle Verträge inklusive Darlehensverträge auf die gGmbH und alle Sachanlagen zu einer angemessenen, am Sachzeitwert orientierten Entschädigung übertragen werden und insbesondere auch das gesamte Personal zu den bestehenden arbeitsvertraglichen Vereinbarungen überführt wird;
- Der OV überlässt der gGmbH am Tag der Einbringung alle noch offenen Forderungen aus den Rettungsdienstleistungen, die noch vor dem Tag der Einbringung vom OV erbracht wurden, aber erst danach ausbezahlt werden bis zur Höhe von 450.000 € als Darlehen oder als Sondereinlage zugunsten der gGmbH-Rücklagen zu den mit dem KV und LV vereinbarten Konditionen;
- Der OV überlässt der gGmbH alle Sachanlagen gegen Zahlung eines Kaufpreises, der darlehensweise der gGmbH zur Verfügung gestellt wird zu den mit dem KV und LV vereinbarten Konditionen;
Der BGB-Vorstand wird ermächtigt, gemeinsam mit dem LV Und KV die Gründung der gGmbH vorzunehmen und alle dazu erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.
Wir freuen uns, Sie zu der Versammlung begrüßen zu dürfen.
Rheinfelden (Baden), 02. Oktober 2023
Irene Knauber Manfred Gollin
(Vorsitzende) (stv. Vorsitzender/GF)